Oberlandesgericht Hamm, 2002-04-10, 20 U 171/01

20 U 171/01Tribunal supérieur10 avr. 2002

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 171/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-10

Aktenzeichen: 20 U 171/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0410.20U171.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Juni 2001 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus Anlaß des Feuerschadens vom 19./20.11.1999 Versicherungsschutz aus der Feuer-Industrieversicherung (VS-Nr. #####) sowie aus der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (VS Nr. #####) zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, falls nicht zuvor der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch eine schriftliche, unbedingte und unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu erbringen.

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