Oberlandesgericht Hamm, 2002-09-16, 3 U 206/01

3 U 206/01Tribunal supérieur16 sept. 2002

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 206/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-16

Aktenzeichen: 3 U 206/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2002:0916.3U206.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. September 2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheits­leistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die sie auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen können.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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