Oberlandesgericht Hamm, 2003-10-09, 15 W 235/03

15 W 235/03Tribunal supérieur9 oct. 2003

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 235/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-09

Aktenzeichen: 15 W 235/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1009.15W235.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens betrifft.

Im Übrigen werden unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der angefochtene Beschluss teilweise aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts vom 17.03.2003 abgeändert.

Die Kosten der einstweiligen Unterbringung des Betroffenen werden dem Beteiligten zu 3) auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde wird auf 1.800,00 Euro festgesetzt; er beträgt im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels 300,00 Euro.

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