35 U 3/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-05-07, 35 U 3/04
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 35 U 3/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-07
Aktenzeichen: 35 U 3/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0507.35U3.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übri-gen das am 17. November 2003 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 01. Januar 1999 – 31. Mai 2002 einen Buchauszug zu erteilen, der sich auf alle von der Klägerin vermittelten Versicherungsverträge erstreckt, bei welchen in diesem Zeitraum Abschluss-, Be-standspflege-, Dynamik- und sonstige Provisionen fällig geworden sind und der für die einzelnen Verträge folgende Angaben enthält:
-
Name und Anschrift des Kunden;
-
Versicherungsscheinnummer;
-
Art und Inhalt des Versicherungsvertrages (Sparte, Tarifart, Prämien oder provisionsrelevante Sondervereinbarungen);
-
Jahresprämie;
-
Versicherungsbeginn;
-
bei Lebensversicherungsverträgen:
Versicherungssumme, Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und Laufzeit des Vertrages;
- bei Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung zusätzlich:
Erhöhung der Versicherungssumme, Zeitpunkt der Erhöhung und Erhöhung der Jahresprämie;
- im Falle von Stornierungen:
Datum der Stornierung, Gründe der Stornierung und Art der ergriffenen Bestands-erhaltungsmaßnahmen.
Im übrigen wird die Klage auf Erteilung eines Buchauszugs abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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