Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-02, 6 U 193/04

6 U 193/04Tribunal supérieur2 mai 2005

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 193/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-02

Aktenzeichen: 6 U 193/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0502.6U193.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.06.2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das vorbezeichnete Urteil abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger - unter Einschluss des erstinstanzlich zuerkannten Betrages - 4.469,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2002 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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