Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-11, 10 W 147/04

10 W 147/04Tribunal supérieur11 oct. 2005

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 147/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-11

Aktenzeichen: 10 W 147/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1011.10W147.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

  1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, konkret anzugeben, in welcher Höhe er für die Jahre 2001 – 2003 von den Mietern der Erdgeschosswohnung und der Obergeschosswohnung im Haupthaus Mietzahlungen erhalten hat.

Er mag auch angeben, für welche Monate er von welchen Mietern trotz vertraglicher Vereinbarung keine Mietzahlung erhielt und für welche Monate die Wohnungen nicht vermietet waren .

Wenn die unterbliebene Mietzahlung gerichtlich geltend gemacht worden ist, mag er das Gericht und Aktenzeichen benennen; der Senat beabsichtigt dann die Gerichtsakten informationshalber beizuziehen.

pp.

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