Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-26, 30 U 166/05

30 U 166/05Tribunal supérieur26 mai 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 166/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-26

Aktenzeichen: 30 U 166/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0526.30U166.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06. Oktober 2005 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt, an die Klägerin 17.179,41 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.351,94 € seit dem 23.11.2004 und aus 14.827,47 € seit dem 26.02.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 91 % und die Beklagte 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die je-

weils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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