Oberlandesgericht Hamm, 2006-10-19, 4 U 83/06

4 U 83/06Tribunal supérieur19 oct. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 83/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-19

Aktenzeichen: 4 U 83/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1019.4U83.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für das alkoholhaltige Mixgetränke-Pulver ... wie nachfolgend abgebildet zu werben oder werben zu lassen:

  • auf den Abdruck wurde verzichtet -

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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