21 W 47/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-21, 21 W 47/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-12-21, 21 W 47/06
21 W 47/06Tribunal supérieur21 déc. 2006
Regest
Von der Rechtskraft in zeitlicher Hinsicht nicht erfaßt ist eine neue Tatsache, die während des Berufungsverfahrens des Vorprozesses eingetreten ist, wenn das Verfahren mit der Rücknahme der Berufung geendet hat.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 21 W 47/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: 21 W 47/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:1221.21W47.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Leitsätze
Von der Rechtskraft in zeitlicher Hinsicht nicht erfaßt ist eine neue Tatsache, die während des Berufungsverfahrens des Vorprozesses eingetreten ist, wenn das Verfahren mit der Rücknahme der Berufung geendet hat.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Landgerichts Essen vom 06.09.2006 - 9 O 88/06 - abgeändert.
Den Antragstellern wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C bewilligt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind
nicht zu erstatten.
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