Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-22, 10 U 111/06

10 U 111/06Tribunal supérieur22 févr. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 111/06 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: 10 U 111/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0222.10U111.06.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Juni 2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 10. Januar 2002 verstorbenen Erblassers U2, geboren am 24. Juli 1929, zu erteilen, und zwar durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Bestandsverzeichnisses, welches insbesondere folgende Punkte umfasst:

alle beim Erbfall vorhandenen Sachen und Forderungen (Aktiva);

alle beim Erbfall vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten (Erblasser- und Erbfallschulden);

alle ergänzungspflichtigen Zuwendungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten getätigt hat;

alle unter Abkömmlingen ausgleichspflichtigen Zuwendungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten getätigt hat.

Zur Entscheidung über die weitergehenden zuletzt gestellten Stufenanträge Klageanträge auf Wertermittlung und ggf. eidesstattliche Versicherung; bezifferter Leistungsantrag - wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufungsinstanz zu entscheiden hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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