Oberlandesgericht Hamm, 2007-02-27, 10 U 122/06

10 U 122/06Tribunal supérieur27 févr. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 122/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-27

Aktenzeichen: 10 U 122/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0227.10U122.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.06.2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter der überwiegenden Zurückweisung des Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 13.584,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.11.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Wegen der Kosten des ersten Rechtzuges verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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