Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-07, 4 U 194/06

4 U 194/06Tribunal supérieur7 août 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 194/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-07

Aktenzeichen: 4 U 194/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0807.4U194.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.12.2006 verkündete Urteil der VII. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ord-nungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäfts-führern, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr das Mittel "E" als "diätetisches Lebensmittel" zu bewerben und/oder zu vertreiben.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 139,20 € nebst 5 % Zinsen über dem Basis-zinssatz seit dem 10.11.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung von 40.000,- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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