Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-06, 3 Ss 262/07

3 Ss 262/07Tribunal supérieur6 sept. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 262/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-06

Aktenzeichen: 3 Ss 262/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0906.3SS262.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben soweit der Angeklagte verurteilt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache wird zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Ange-klagte vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs unter Ausnutzung eines Be-handlungsverhältnisses wegen des Berührens des Hodensacks bei der Ein-gangsuntersuchung des Geschädigten I freigesprochen ist.

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