Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-28, 12 U 115/06

12 U 115/06Tribunal supérieur28 sept. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 115/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-28

Aktenzeichen: 12 U 115/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0928.12U115.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Der bezifferte Klageanspruch (Berufungsantrag zu Ziff. 1) ist dem Grunde nach berechtigt.

Unter Abweisung der weitergehenden Feststellungsklage wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die weiteren Ersatzvornahmekosten für die noch erforderlichen Restarbeiten im Zuge der Sanierung der Bauabschnitte 2 und 3 sowie für die vollständige Sanierung des 1. Bauabschnitts des Städtischen Gymnasiums der Stadt C, für den Aufbau und die Gestellung einer Container-Anlage, für Bodenbelagsarbeiten, für das Aus- und Einräumen von Inventar im Rahmen der Bodenbelagsarbeiten sowie weitere Gutachter- und Analytikleistungen zu tragen, soweit es sich nicht um Sowiesokosten handelt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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