Oberlandesgericht Hamm, 2007-10-10, 12 U 30/07

12 U 30/07Tribunal supérieur10 oct. 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 30/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-10

Aktenzeichen: 12 U 30/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1010.12U30.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 14. Dezember 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

  1. 3.391,50 € Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel an der Deck-

und der Tragschicht des Straßenbelags im Bereich des Bauvorha-

bens "„Freilegen einer Drainage" in I2, J-Straße,

  1. und weitere 999,60 € Zug um Zug gegen Beseitigung der Mängel an

der Deckschicht des Straßenbelags im Bereich des Bauvorhabens

"Wasserrohrbruch" in I3, L-Straße

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.