9 U 120/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-09, 9 U 120/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-11-09, 9 U 120/07
9 U 120/07Tribunal supérieur9 nov. 2007
Regest
Der Veranstalter eines Konzerts haftet nicht für solche Schäden, die durch eine unbefugte Manipulation an einer später eingestürzten Beleuchtungsanlage entstehen, wenn derartige Eingriffe Dritter auch bei kritischer Betrachtung nicht zu erwarten waren.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 120/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-09
Aktenzeichen: 9 U 120/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:1109.9U120.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 823 BGB
Leitsätze
Der Veranstalter eines Konzerts haftet nicht für solche Schäden, die durch eine unbefugte Manipulation an einer später eingestürzten Beleuchtungsanlage entstehen, wenn derartige Eingriffe Dritter auch bei kritischer Betrachtung nicht zu erwarten waren.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. April 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.
Ds Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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