Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-04, 2 Ws 328/08

2 Ws 328/08Tribunal supérieur4 nov. 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 328/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-11-04

Aktenzeichen: 2 Ws 328/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1104.2WS328.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist wird als unzulässig verworfen.

Die Revision des Angeklagten wird als unzulässig verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.