Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-10, 13 U 5/08

13 U 5/08Tribunal supérieur10 nov. 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 5/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-10

Aktenzeichen: 13 U 5/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1110.13U5.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten zu 1 und 2 sowie der Beklagten zu 3 werden zurückgewiesen. Die Zurückweisung hinsichtlich der Beklagten zu 3 erfolgt mit der berichtigenden Maßgabe, dass Zinsbeginn statt des 21.07.2003 der 21.07.2004 ist. Die Kosten der Berufungsinstanz werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.

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