Oberlandesgericht Hamm, 2008-11-12, II-5 UF 66/08

II-5 UF 66/08Tribunal supérieur12 nov. 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — II-5 UF 66/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-12

Aktenzeichen: II-5 UF 66/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1112.II5UF66.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die wechselseitigen Berufungen der Parteien und die Anschlussberufung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung der jeweiligen Rechtsmittel und der Anschlussberufung im Übrigen das am 11. April 2008 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen im Ausspruch zum Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt abgeändert und wie folgt neu gefasst.

II

  1. Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der B – Vers-Nr. #####/#### – werden auf dem Versicherungskonto Nr. ‚###### der Antragsgegnerin bei der DRV Rentenanwartschaften i.H.v. monatlich 823,74 €, bezogen auf den 31.05.2004, begründet.

Der Monatsbetrag ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

  1. Der Antragsteller wird verpflichtet, zur Abfindung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichsanspruchs der Antragsgegnerin in monatlicher Höhe von 93,50 €, bezogen auf den 31.05.2004, einen Betrag i.H.v. 20.533,93 € in einen Lebensversicherungsvertrag der Antragsgegnerin folgenden Inhalts einzuzahlen:

a) Die Antragsgegnerin muss den Lebensversicherungsvertrag auf ihre Person für den Fall des Todes und des Erlebens des 65. Lebensjahrs abschließen, und zwar als private Rentenversicherung,

b) der Versicherungsvertrag sieht vor, dass Gewinnanteile zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet werden,

c) die Antragsgegnerin räumt dem Antragsteller und seinen Erben für den Fall ihres Todes ein unwiderrufliches Bezugsrecht ein,

d) ein Recht der Antragsgegnerin zur Kündigung des Versicherungsvertrages vor Eintritt des Versicherungsfalls oder zur Umwandlung der Rentenversicherung in eine Kapitalversicherung wird ausgeschlossen.

Der Antragsteller hat den zu leistenden Abfindungsbetrag binnen zwei Monaten nach Vorlage der Versicherungspolice mit dem Inhalt oben a) bis d) auf das von der Antragsgegnerin mitzuteilende Konto der Lebensversicherungsgesellschaft einzuzahlen.

Nach Vorlage der Versicherungspolice mit dem Inhalt oben a) bis d) ist der Abfindungsbetrag mit 8,19% Zinsen – höchstens jedoch Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz – zu verzinsen.

Der weitergehende Zinsanspruch wird abgewiesen.

III

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung (23.08.2008) monatlich einen nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt wie folgt zu zahlen:

ab 23.08.2008

Elementarunterhalt i.H.v. 2.283,00 €

Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 819,00 €

ab 01.01.2009

Elementarunterhalt i.H.v. 2.153,00 €

Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 769,00 €

ab 01.07.2009

Elementarunterhalt i.H.v. 2.070,00 €

Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 734,00 €

ab 01.09.2013

Elementarunterhalt i.H.v. 1.490,00 €

Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 523,00 €

ab 01.09.2018

Elementarunterhalt i.H.v. 990,00 €

Altersvorsorgeunterhalt i.H.v. 353,00 €

nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz ab jeweiliger Monatsfälligkeit ,

abzüglich der vom Antragsteller geleisteten Zahlungen für August zeitanteilig 580,65 € (9/31 von 2.000,00 €) sowie für September 2008 bis einschließlich Oktober 2008 in monatlicher Höhe von je 2.000,00 €.

Der Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin wird bis zum 31.08.2023 zeitlich begrenzt.

Die weitergehende Unterhaltsklage bleibt abgewiesen.

IV

Die Kosten des Verbundverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist wegen des Ausspruchs zum Unterhalt und wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Antragsteller kann die Vollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegnerin Sicherheit in genannter Höhe leistet.

Die Revision wird wegen der Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.