Oberlandesgericht Hamm, 2009-02-17, 3 SsOWi 941/08

3 SsOWi 941/08Tribunal supérieur17 févr. 2009

Regest

Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 SsOWi 941/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-17

Aktenzeichen: 3 SsOWi 941/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0217.3SSOWI941.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StVG § 25; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit darin ein Fahrverbot angeordnet worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

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