Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-04, I-28 U 66/07

I-28 U 66/07Tribunal supérieur4 juin 2009

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 66/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-04

Aktenzeichen: I-28 U 66/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0604.I28U66.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.02.2007 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster aufgehoben.

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den zukünftig noch entstehenden Schaden vorbehaltlich eines Anspruchsüberganges zu ersetzen, den der Kläger anlässlich des Verkehrsunfalls vom 26.04.1997 in X aufgrund des Regulierungsverhaltens des Beklagten mit dem N2 in N erlitten hat.

Es wird weiter festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Fälligkeit gegen Nachweis die auf gezahlten Verdienstausfall noch zu entrich-tende Einkommenssteuer zu erstatten.

Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs wird der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung an das Landgericht Münster zurückverwiesen, welches auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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