3 RBs 7/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-03, 3 RBs 7/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-03, 3 RBs 7/10
3 RBs 7/10Tribunal supérieur3 févr. 2010
Regest
Eine im Fußraum eines Kraftfahrzeugs - hier einer landwirtschaftlichen Zugmaschine -mitgeführte und mit dem Fahrzeug dienenden Werkzeug befüllte Werkzeugkiste ist Ladung i.S. des § 22 Abs. 1 StVO.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 7/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-03
Aktenzeichen: 3 RBs 7/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0203.3RBS7.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StVO § 22
Leitsätze
Eine im Fußraum eines Kraftfahrzeugs - hier einer landwirtschaftlichen Zugmaschine -mitgeführte und mit dem Fahrzeug dienenden Werkzeug befüllte Werkzeugkiste ist Ladung i.S. des § 22 Abs. 1 StVO.
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Urteilsausspruch hinsichtlich der Gefährdung der Verkehrssicherheit entfällt und die gegen den Betroffenen im angefochtenen Urteil verhängte Geldbuße auf 70,- Euro herabgesetzt wird.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens. Die Gebühr für das
Rechtsbeschwerdeverfahren wird um 1/3 ermäßigt. Die dem Betroffenen
im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden zu 1/3 der Landeskasse auferlegt.
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