Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-24, 13 U 135/09

13 U 135/09Tribunal supérieur24 févr. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 135/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-24

Aktenzeichen: 13 U 135/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0224.13U135.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Juli 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.361,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2007 sowie Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von einem Betrag von 3.721,61 € für die Zeit vom 06.09.2007 bis zum 27.02.2008 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 10 % der Klägerin und zu 90 % der Beklagten auferlegt. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 11 % die Klägerin und zu 89 % die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

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