Oberlandesgericht Hamm, 2010-05-11, II- 2 UF 64/08

II- 2 UF 64/08Tribunal supérieur11 mai 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — II- 2 UF 64/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-11

Aktenzeichen: II- 2 UF 64/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0511.II2UF64.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.03.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund unter Zurückweisung der weitergehen¬den Berufung des Beklagten und der Berufung der Klägerin abgeän¬dert und wie folgt neu gefasst:

  1. Auf die Widerklage wird der zwischen den Parteien am 22.11.2004 vor dem Oberlandesgericht Hamm zum Aktenzeichen 4 UF 76/04 geschlossene Ver-gleich in Ziffer 3) dort mit Wirkung ab dem 1.11.2007 – unter Abweisung der Widerklage im übrigen - wie folgt abgeändert:

a) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgende Beträge auf den Ehe¬gattenunterhalt zu zahlen:

monatlich 688 € für November und Dezember 2007,

monatlich 665 € für Januar bis einschließlich Juni 2008,

monatlich 662 € für Juli bis einschließlich Dezember 2008,

monatlich 899 € für Januar bis einschließlich Juni 2009,

monatlich 886 € für Juli 2009 bis einschließlich Juli 2010 und

monatlich 728 € ab August 2010 fortlaufend.

b) Der vom Beklagten an die Klägerin zu zahlende Ehegattenunterhalt wird herabgesetzt

auf monatlich 500 € für die Zeit ab Januar 2011 bis einschließlich Dezember 2013 und

auf monatlich 250 € ab Januar 2014.

c) Der Unterhaltsanspruch der Klägerin wird befristet bis zum 31.12.2019.

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Beklagte ¼, die

Klägerin ¾. Die Kosten des Rechtsstreits in der zweiten Instanz werden dem

Beklagten zu 1/5, der Klägerin zu 4/5 auferlegt.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  2. Der Streitwert für die Berufung des Beklagten wird auf 16.150 €, der Streitwert

für die Berufung der Klägerin auf 22.372 € bis zum 8.12.2008 und auf 3.900 €

ab dem 9.12.2008 festgesetzt.

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