Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-28, 20 U 3/10

20 U 3/10Tribunal supérieur28 juil. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 3/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-28

Aktenzeichen: 20 U 3/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0728.20U3.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an den Kläger 11.148,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 11.03.2009 zu zahlen,

  2. den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 681,29 EUR freizustellen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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