Oberlandesgericht Hamm, 2010-07-30, 25 W 11/10

25 W 11/10Tribunal supérieur30 juil. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 11/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-30

Aktenzeichen: 25 W 11/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0730.25W11.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die von der Beklagten auf Grund des Beschlusses der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 1.105,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. September 2009 festgesetzt. In diesem Betrag sind 498,00 EUR Gerichtskosten enthalten.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 203,24 EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.