Oberlandesgericht Hamm, 2010-10-12, I-19 W 33/10

I-19 W 33/10Tribunal supérieur12 oct. 2010

Regest

Hinweis-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Prüfungspflichten des Bauträgers gegenüber dem Besteller/Käufer eines zu errichtenden Hauses/Hausgrundstücks, der die Abdichtung des Kellergeschosses in Eigenleistung übernimmt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — I-19 W 33/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-12

Aktenzeichen: I-19 W 33/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1012.I19W33.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: §§ 634, 636, 280, 281 BGB

Leitsätze

Hinweis-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Prüfungspflichten des Bauträgers gegenüber dem Besteller/Käufer eines zu errichtenden Hauses/Hausgrundstücks, der die Abdichtung des Kellergeschosses in Eigenleistung übernimmt.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 5. August 2010 teilweise abgeändert.

Den Klägern wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt U für den Klageantrag zu Ziff. 1, in Höhe von zuletzt 16.800 € nebst Zinsen, sowie für die Klageanträge zu Ziff. 2 und 4 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt.

Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwaltes.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.