Oberlandesgericht Hamm, 2010-11-16, I-4 U 95/10

I-4 U 95/10Tribunal supérieur16 nov. 2010

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 95/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-16

Aktenzeichen: I-4 U 95/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:1116.I4U95.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird auf die Berufung der Beklag¬ten das am 29. April 2010 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handels¬sachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Unter Ziffer 1 des Tenors entfallen die Worte „und/oder“ „f_90“.

Ferner entfallen im Antrag zu 2. die Passagen „oder f_90“ und „sowie der erzielten Gewinne“.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ¼ und die Beklagte ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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