Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-08, 21 U 88/10

21 U 88/10Tribunal supérieur8 févr. 2011

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 88/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-08

Aktenzeichen: 21 U 88/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0208.21U88.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und Widerkläger wird das am 16.04.2010 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.559,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.04.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten als Gesamtberechtigte 273,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.07.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz werden zu 33 % den Beklagten und zu 67 % der Klägerin auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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