I-28 U 35/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-28, I-28 U 35/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-28, I-28 U 35/11
I-28 U 35/11Tribunal supérieur28 juil. 2011
Regest
Überträgt der Rechtsanwalt das Mandat weiter, ohne dies dem Mandanten mitzuteilen, trifft er Dispositionen, die das Verjährungsrisiko für die Forderung des Mandanten erhöhen.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 35/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-28
Aktenzeichen: I-28 U 35/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0728.I28U35.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 254, § 278, § 280 BGB
Leitsätze
Überträgt der Rechtsanwalt das Mandat weiter, ohne dies dem Mandanten mitzuteilen, trifft er Dispositionen, die das Verjährungsrisiko für die Forderung des Mandanten erhöhen.
Tenor
Auf die von ihrem Streithelfer geführte Berufung der Klägerin wird das am 28. Dezember 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmunds abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 145.828,77 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2002 sowie 1.237,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. Oktober 2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Nebenintervention werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin oder der Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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