Oberlandesgericht Hamm, 2012-01-16, I-5 U 94/11

I-5 U 94/11Tribunal supérieur16 janv. 2012

Regest

Der sich als Folge einer rechtswidrigen Beseitigung der Nachbarwand ergebende Anspruch auf Wiederherstellung kann durch die Neuerrichtung des abgerissenen Teils der Wand erfüllt sein.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 94/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-16

Aktenzeichen: I-5 U 94/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0116.I5U94.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: §§ 921, 922, 1004 BGB

Leitsätze

Der sich als Folge einer rechtswidrigen Beseitigung der Nachbarwand ergebende Anspruch auf Wiederherstellung kann durch die Neuerrichtung des abgerissenen Teils der Wand erfüllt sein.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. März 2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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