I-20 U 207/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-01, I-20 U 207/11
Oberlandesgericht Hamm, 2012-02-01, I-20 U 207/11
I-20 U 207/11Tribunal supérieur1 févr. 2012
Regest
1. Hat der Leasingnehmer für das geleaste Fahrzeug eine Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung abgeschlossen, kommt es bei einem Totalschaden des Fahrzeugs für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer allein auf die Verhältnisse des Leasinggebers an (hier: der zum Vorsteuerabzug berechtigten Gesellschaft). 2. Dieses Ergebnis bedarf für den Leasingnehmer auch unter Billigkeitsgesichtspunkten keiner Korrektur, da die Versicherungswirtschaft (so auch im konkreten Fall) speziell für Leasingfahrzeuge gegen einen – in der Regel geringen – Aufpreis eine sog. GAP-Versicherung anbietet, mit der die Finanzierungslücke zwischen dem bedingungsgemäß zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungsbetrag, wie er sich aus dem Leasingvertrag ergibt, geschlossen werden kann.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 207/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-01
Aktenzeichen: I-20 U 207/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0201.I20U207.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
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Hat der Leasingnehmer für das geleaste Fahrzeug eine Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung abgeschlossen, kommt es bei einem Totalschaden des Fahrzeugs für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer allein auf die Verhältnisse des Leasinggebers an (hier: der zum Vorsteuerabzug berechtigten Gesellschaft).
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Dieses Ergebnis bedarf für den Leasingnehmer auch unter Billigkeitsgesichtspunkten keiner Korrektur, da die Versicherungswirtschaft (so auch im konkreten Fall) speziell für Leasingfahrzeuge gegen einen – in der Regel geringen – Aufpreis eine sog. GAP-Versicherung anbietet, mit der die Finanzierungslücke zwischen dem bedingungsgemäß zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungsbetrag, wie er sich aus dem Leasingvertrag ergibt, geschlossen werden kann.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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