Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-04, 8 UF 37/12

8 UF 37/12Tribunal supérieur4 juil. 2012

Regest

Die Vereinbarung einer iranischen Morgengabe kann eine nach deutschem Recht zu beurteilende, wirksame ehevertragliche Vereinbarung sein.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 37/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-04

Aktenzeichen: 8 UF 37/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0704.8UF37.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§: Art. 5, 14 EGBGB; §§ 109, 110 FamFG

Leitsätze

Die Vereinbarung einer iranischen Morgengabe kann eine nach deutschem Recht zu beurteilende, wirksame ehevertragliche Vereinbarung sein.

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin 800 Bahaar-Azadi-

Goldmünzen zu zu leisten.

Dem Antragsgegner wird eine Frist zur Erfüllung der unter Ziffer 1)

tenorierten Verpflichtung binnen drei Wochen ab Rechtskraft dieser

Entscheidung gesetzt.

Für den Fall, dass die Verpflichtung nicht fristgemäß erfüllt wird,

wird der Antragsgegner verpflichtet, statt der unter Ziffer 1) tenorierten

Leistung 213.208,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.03.2011 an die Antragstellerin

zu zahlen.

Die Anschlussbeschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Verfahrenswert für die Beschwerde wird auf 213.208,-- € festgesetzt.

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