I-12 U 58 / 12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-24, I-12 U 58 / 12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-24, I-12 U 58 / 12
I-12 U 58 / 12Tribunal supérieur24 oct. 2012
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein auf Grundstücksentwicklungsmaßnahmen (Erwerb, Erschließung und Vermarktung bestimmter Grundstücke zwecks späterer Wohnbabauung) gerichteter Vertrag vom Projektentwickler aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — I-12 U 58 / 12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-24
Aktenzeichen: I-12 U 58 / 12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1024.I12U58.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Normen: BGB § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein auf Grundstücksentwicklungsmaßnahmen (Erwerb, Erschließung und Vermarktung bestimmter Grundstücke zwecks späterer Wohnbabauung) gerichteter Vertrag vom Projektentwickler aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. März 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die in zweiter Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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