Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-21, 17 W 3/13

17 W 3/13Tribunal supérieur21 févr. 2013

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 17 W 3/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-21

Aktenzeichen: 17 W 3/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0221.17W3.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde vom 21.12.2012 wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 10.12.2012 aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten der Nebenintervention der Beschwerdeführerin im selbständigen Beweisverfahren 12 OH 16/09, LG Dortmund, zu 80%.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu 80%.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.279,80 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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