9 U 12/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-23, 9 U 12/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-23, 9 U 12/13
9 U 12/13Tribunal supérieur23 avr. 2013
Regest
Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 12/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-23
Aktenzeichen: 9 U 12/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0423.9U12.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: §§ 7 StVG, 5Abs. 3 Nr. 1, 8 StVO
Leitsätze
Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 18 %.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.