Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-27, 32 SA 8/13

32 SA 8/13Tribunal supérieur27 mai 2013

Regest

Eine Verweisung des Rechtsstreits durch das Amtsgericht an das Landgericht gem. § 506 ZPO wegen nachträglicher sachlicher Unzuständigkeit aufgrund einer Klageerweiterung entfaltet keine Bindungswirkung, wenn die Klageerweiterung nicht rechtshängig geworden ist, sondern sich noch im Prozesskostenhilfeprüfungsstadium befindet.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 8/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-27

Aktenzeichen: 32 SA 8/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0527.32SA8.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 36, 281, 506

Leitsätze

Eine Verweisung des Rechtsstreits durch das Amtsgericht an das Landgericht gem. § 506 ZPO wegen nachträglicher sachlicher Unzuständigkeit aufgrund einer Klageerweiterung entfaltet keine Bindungswirkung, wenn die Klageerweiterung nicht rechtshängig geworden ist, sondern sich noch im Prozesskostenhilfeprüfungsstadium befindet.

Tenor

Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts M vom 17.01.2013 wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Amtsgericht M zurückverwiesen.

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