Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-03, 15 W 344/12

15 W 344/12Tribunal supérieur3 sept. 2013

Regest

Bei der Prüfung der Löschungsvoraussetzungen für eine Vormerkung ist zu berücksichtigen, ob eine nachträgliche "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine nachträgliche Erweiterung der Entstehungsgründe für den gesicherten Anspruch in Betracht kommen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 344/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-03

Aktenzeichen: 15 W 344/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0903.15W344.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 19, BGB § 883

Leitsätze

Bei der Prüfung der Löschungsvoraussetzungen für eine Vormerkung ist zu berücksichtigen, ob eine nachträgliche "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine nachträgliche Erweiterung der Entstehungsgründe für den gesicherten Anspruch in Betracht kommen.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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