Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-17, 26 U 88/12

26 U 88/12Tribunal supérieur17 sept. 2013

Regest

Ein Frauenarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er bei der im Jahre 2007 durchgeführten Brustkrebsvorsorge einer 40jährigen Patientin, die keine Risikopatientin ist, nach unauffälligen Tast- und Sonografiebefunden keine weiteren Untersuchungen veranlasst.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 88/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-17

Aktenzeichen: 26 U 88/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0917.26U88.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 611, 823 BGB

Leitsätze

Ein Frauenarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er bei der im Jahre 2007 durchgeführten Brustkrebsvorsorge einer 40jährigen Patientin, die keine Risikopatientin ist, nach unauffälligen Tast- und Sonografiebefunden keine weiteren Untersuchungen veranlasst.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.02.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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