Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-18, 26 U 119/12

26 U 119/12Tribunal supérieur18 oct. 2013

Regest

Eine durch Knieverletzungen infolge eines Skiunfalls bei einer 64jährigen Patientin ausgelöste Thrombose kann zu einer Lungenembolie führen, an deren Folge die Patientin verstirbt, ohne dass dem Orthopäden, der die Patientin 2 Tage vor der Lungenembolie behandelt, eine unzureichende Thromboseprophylaxe vorgeworfen werden kann.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 119/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-18

Aktenzeichen: 26 U 119/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1018.26U119.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 253, 280, 611, 823 BGB

Leitsätze

Eine durch Knieverletzungen infolge eines Skiunfalls bei einer 64jährigen Patientin ausgelöste Thrombose kann zu einer Lungenembolie führen, an deren Folge die Patientin verstirbt, ohne dass dem Orthopäden, der die Patientin 2 Tage vor der Lungenembolie behandelt, eine unzureichende Thromboseprophylaxe vorgeworfen werden kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.04.2012 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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