Oberlandesgericht Hamm, 2013-10-29, 26 U 12/13

26 U 12/13Tribunal supérieur29 oct. 2013

Regest

Wenn bei einem Notstopp auf der Autobahn kein Warndreieck aufgestellt wird, kann dies Versäumnis im Falle eines Unfalls eine 50% Mithaftung begründen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 12/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-29

Aktenzeichen: 26 U 12/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1029.26U12.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§: 7, 17, 18 StVG, 823 BGB, 15, 18 StVO

Leitsätze

Wenn bei einem Notstopp auf der Autobahn kein Warndreieck aufgestellt wird, kann dies Versäumnis im Falle eines Unfalls eine 50% Mithaftung begründen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Dezember 2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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