Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-05, 19 W 28/13

19 W 28/13Tribunal supérieur5 nov. 2013

Regest

Mit dem Antrag an das Mahngericht auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe frü das streitige Verfahren gibt eine Partei zu verstehen, dass der Rechtsstreit an das Prozessgericht abgegeben und damit Rechtshängigkeit eintreten soll.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 19 W 28/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-05

Aktenzeichen: 19 W 28/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1105.19W28.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: § 696 ZPO

Leitsätze

Mit dem Antrag an das Mahngericht auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe frü das streitige Verfahren gibt eine Partei zu verstehen, dass der Rechtsstreit an das Prozessgericht abgegeben und damit Rechtshängigkeit eintreten soll.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 28. August 2013 aufgehoben.

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