34 U 43/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-23, 34 U 43/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-23, 34 U 43/13
34 U 43/13Tribunal supérieur23 janv. 2014
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 43/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: 34 U 43/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0123.34U43.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung die Klägerin und die Berufungen der Beklagten zu 1 und 2 werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin zu 1/3. Die Klägerin trägt außerdem die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3 sowie die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Streithelferinnen zu 4 und 5. Die Beklagten tragen von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin in der Berufungsinstanz 2/3 als Gesamtschuldner. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist wie das angegriffene Urteil des Landgerichts Dortmund nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, soweit nicht die andere Seite zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Beschwer der Beklagten und der Klägerin übersteigt 20.000 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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