4 U 87/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-23, 4 U 87/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-01-23, 4 U 87/13
4 U 87/13Tribunal supérieur23 janv. 2014
Regest
Rechtsmissbräuchliches Handeln bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird dann indiziert, wenn der Anspruchsberechtigte den für sich reklamierten Unterlassungsanspruch nicht gerichtlich geltend macht, sondern lediglich den Kostenerstattungsanspruch durchzusetzen versucht, ohne dass der Verpflichtete eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Das Vorliegen dieses Indizes führt nicht unweigerlich zum Rechtsmissbrauch, zu beurteilen sind die Gesamtumstände.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 87/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-23
Aktenzeichen: 4 U 87/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0123.4U87.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: § 8 IV UWG
Leitsätze
Rechtsmissbräuchliches Handeln bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird dann indiziert, wenn der Anspruchsberechtigte den für sich reklamierten Unterlassungsanspruch nicht gerichtlich geltend macht, sondern lediglich den Kostenerstattungsanspruch durchzusetzen versucht, ohne dass der Verpflichtete eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat. Das Vorliegen dieses Indizes führt nicht unweigerlich zum Rechtsmissbrauch, zu beurteilen sind die Gesamtumstände.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23. April 2013 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.