Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-25, 26 U 177/12

26 U 177/12Tribunal supérieur25 mars 2014

Regest

Der Verzicht auf eine neurologische Messung der Nervenleitgeschwindigkeit vor der Durchführung der Operation des Karpaltunnelsyndroms stellt nicht zwingend einen Behandlungsfehler dar. Die Diagnose für ein Karpaltunnelsyndrom wird entscheidend anhand der Klinik gestellt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 177/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-25

Aktenzeichen: 26 U 177/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0325.26U177.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 823 BGB

Leitsätze

Der Verzicht auf eine neurologische Messung der Nervenleitgeschwindigkeit vor der Durchführung der Operation des Karpaltunnelsyndroms stellt nicht zwingend einen Behandlungsfehler dar.

Die Diagnose für ein Karpaltunnelsyndrom wird entscheidend anhand der Klinik gestellt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. September 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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