Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-31, 31 U 193/13

31 U 193/13Tribunal supérieur31 mars 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 193/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-31

Aktenzeichen: 31 U 193/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0331.31U193.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) wird das am 25.09.2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 4) bleibt verurteilt, an die Klägerin 21.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. Januar 2012 Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Beteiligung an der C-Rendite-Fonds Nr. ### C2 und C3 GmbH & Co. KG zu zahlen.

Die Klage gegen die Beklagten zu 1) bis 3) wird abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten zu 4) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) bis 3).

Die Beklagte zu 4) trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu ¼.

Die Beklagte zu 4) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selber.

Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu ¾ und die Beklagte zu 4) zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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