Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-11, 20 U 171/13

20 U 171/13Tribunal supérieur11 avr. 2014

Regest

Reicht der Versicherungsnehmer eine Rechnung über eine tatsächlich nicht durchgeführte Reparatur ein, kann Arglist bejaht werden, auch wenn eine Abrechnung in gleicher Höhe auf Basis eines vom Versicherer eingeholten Gutachtens möglich war.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 171/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-11

Aktenzeichen: 20 U 171/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0411.20U171.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: §§ Ziff E.1.3 AKB 2008, Ziff. E.6.1. AKB 2008, Ziff. E.6.2. AKB

Leitsätze

Reicht der Versicherungsnehmer eine Rechnung über eine tatsächlich nicht durchgeführte Reparatur ein, kann Arglist bejaht werden, auch wenn eine Abrechnung in gleicher Höhe auf Basis eines vom Versicherer eingeholten Gutachtens möglich war.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.07.2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des LG Münster, Az. 115 O 57/12, unter Zurückweisung der Berufung des Klägers abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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