Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-22, 15 W 92/14

15 W 92/14Tribunal supérieur22 juil. 2014

Regest

Die Vereinbarung in einem notariellen Vertrag, nach der ein Beteiligter mit der Zahlung eines Betrages "unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden sei", kann als Erbverzicht dieses Beteiligten auszulegen sein.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 92/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-22

Aktenzeichen: 15 W 92/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0722.15W92.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 133, BGB § 2346

Leitsätze

Die Vereinbarung in einem notariellen Vertrag, nach der ein Beteiligter mit der Zahlung eines Betrages "unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden sei", kann als Erbverzicht dieses Beteiligten auszulegen sein.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1) vom 28.11.2013 auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als Alleinerben ausweist, erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Beschwerdeinstanz findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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