Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-25, 6 WF 35/14

6 WF 35/14Tribunal supérieur25 juil. 2014

Regest

Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 35/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-25

Aktenzeichen: 6 WF 35/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0725.6WF35.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: VV-RVG Nr. 1000, 1003

Leitsätze

Einigen sich die Kindeseltern anlässlich eines außergerichtlichen Zusammentreffens ohne Anwälte über die Ausgestaltung des Umgangs des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind, so kann der dem Kindesvater beigeordnete Rechtsanwalt keine Einigungsgebühr beanspruchen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 07.01.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 12.12.2013 aufgehoben.

Die Erinnerung des Beteiligten zu 2) vom 24.10.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht- vom 16.10.2013 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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