15 W 305/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-03, 15 W 305/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-03, 15 W 305/14
15 W 305/14Tribunal supérieur3 sept. 2014
Regest
Hebt das Nachlassgericht einen Feststellungsbeschuss zum Erbrecht des Fiskus auf und zieht es den dem Fiskus erteilten Erbschein ein, steht möglichen Erben kein Beschwerderecht zu, weil sie durch diese Entscheidungen des Nachlassgerichtes nicht unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt werden.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 305/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-03
Aktenzeichen: 15 W 305/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0903.15W305.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1964
Leitsätze
Hebt das Nachlassgericht einen Feststellungsbeschuss zum Erbrecht des Fiskus auf und zieht es den dem Fiskus erteilten Erbschein ein, steht möglichen Erben kein Beschwerderecht zu, weil sie durch diese Entscheidungen des Nachlassgerichtes nicht unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt werden.
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligte zu 2) hat die dem Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Wert für das erstinstanzliche Verfahren und für das Beschwerdeverfahren werden jeweils auf 16.000 € festgesetzt.
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