Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-03, 15 W 305/14

15 W 305/14Tribunal supérieur3 sept. 2014

Regest

Hebt das Nachlassgericht einen Feststellungsbeschuss zum Erbrecht des Fiskus auf und zieht es den dem Fiskus erteilten Erbschein ein, steht möglichen Erben kein Beschwerderecht zu, weil sie durch diese Entscheidungen des Nachlassgerichtes nicht unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt werden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 305/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-03

Aktenzeichen: 15 W 305/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0903.15W305.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: FamFG § 59 Abs. 1; BGB § 1964

Leitsätze

Hebt das Nachlassgericht einen Feststellungsbeschuss zum Erbrecht des Fiskus auf und zieht es den dem Fiskus erteilten Erbschein ein, steht möglichen Erben kein Beschwerderecht zu, weil sie durch diese Entscheidungen des Nachlassgerichtes nicht unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt werden.

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligte zu 2) hat die dem Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Wert für das erstinstanzliche Verfahren und für das Beschwerdeverfahren werden jeweils auf 16.000 € festgesetzt.

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